Härtefallregelung: Befreiung von Zuzahlung zu Medikamenten oder Zahnersatz

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen müssen in vielen Bereichen, etwa bei Zahnersatz oder bei der Inanspruchnahme physiotherapeutischer Behandlungen Zuzahlungen leisten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Versicherte jedoch von diesen Zuzahlungen befreit werden. Diese Härtefallregelung soll helfen, finanziell Benachteiligten die Möglichkeit der umfassenden Krankenversorgung zu gewährleisten.
Die Härtefallregelung der gesetzlichen Krankenversicherung gibt dabei an, welchen Maximalbetrag Versicherte innerhalb eines Jahres selbst tragen müssen. Grundlage dieser Berechnung ist das jährliche Einkommen des Versicherten. Wird der Grenzwert erreicht, tritt die Härtefallregelung in Kraft, so dass künftig keine weiteren Zuzahlungen zu leisten sind.
Chronisch Kranke können sogar auf eine verminderte Belastungsgrenze zurückgreifen, die die Höhe der Zuzahlung nochmals begrenzt.

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