Gruppenversicherung in der Gesetzlichen und private Krankenkasse

Bei einer Gruppenversicherung werden Personen, welche gemeinsam einer Gruppe, einem Verband oder einer anderen Vereinigung angehören, zu ermäßigten Beiträgen versichert. Dabei steht der tatsächliche Beitritt zur angebotenen Versicherung im alleinigen Ermessen jeden Mitglieds. Für die Versicherungsgesellschaft bzw. die Krankenkasse besteht ein erheblicher Vorteil der Gruppenversicherung darin, dass er Werbekosten einspart, da potentielle Kunden auf andere Weise kontaktiert werden. Der Kunde profitiert vom Annahmezwang sowie dem üblichen Verzicht auf Wartezeiten in der Gruppenversicherung. Typische Gruppenversicherungen sind von Gewerkschaften für ihre Mitglieder ausgehandelte Verträge. Seit der letzten großen Gesundheitsreform bieten gesetzliche Krankenversicherungen ihren Mitgliedern in Verbindung mit privaten Gesellschaften Gruppentarife für Zusatzversicherungen an.