Gesundheitsfonds Krankenversicherung

Seit dem ersten Januar 2009 sind in Deutschland die Regelungen des Gesundheitsfonds in Kraft getreten. Der Fonds regelt sowohl die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenkasse als auch die Honorierung der Ärzte neu. Für die Versicherten bemerkbar macht sich seitdem primär der neue Einheitsbeitrag aller Krankenkassen. Diese konkurrieren jetzt nicht mehr über die Beitragshöhe miteinander, sondern durch Service und freiwillige Zusatzleistungen. Bei der Verteilung der eingenommenen und aus Steuermitteln ergänzten Gelder unter den einzelnen Krankenkassen werden einige besonders kostenintensive chronische Erkrankungen besonders berücksichtigt. Wenn eine Krankenkasse mit den ihr zugeteilten Beträgen nicht auskommt, darf sie einen alleine vom Arbeitnehmer zu tragenden Zusatzbeitrag erheben, dieser ist, sofern er acht Euro im Monat überschreitet, auf ein Prozent des Bruttoeinkommens beschränkt.