Gemischte Krankenanstalten sind Häuser, in welchen neben einer Anschlussheilbehandlung nach einer stationären Behandlung in einem Akut-Krankenhaus auch Kuren zur allgemeinen Wiederherstellung der Arbeitskraft durchgeführt werden. Während Reha-Maßnahmen im Anschluss an eine konkrete Erkrankung von privaten und gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden (nach einem Arbeitsunfall auch durch die gesetzliche Unfallversicherung), ist die Bezahlung von Kurkosten Angelegenheit der Rentenversicherung, in einzelnen Ausnahmefällen werden sie von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Da eine private Krankenversicherung prinzipiell keine Kurkosten übernimmt, muss der Versicherungsnehmer sich die entsprechende Maßnahme zwingend vor ihrem Antritt genehmigen lassen, da ohne eine Genehmigung möglicherweise die Kosten nicht übernommen werden.