Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) Gesetzliche Private Krankenversicherung
Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) wird in der Öffentlichkeit als Pendant zur ärztlichen Gebührenordnung verstanden, in der Realität kommt ihm aber eine wesentlich geringere Rolle zu, da das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker nicht als Höchst- oder Mindestgrenze für die Erstattung der Heilpraktikerkosten gilt. Es handelt sich bei diesem Verzeichnis vielmehr um eine rechtlich nicht bindende Auflistung der von Heilpraktikern berechneten Gebühren. Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ist überwiegend für die Versicherten in der privaten Krankenversicherung sowie für gesetzlich Krankenversicherte, die eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen haben, von Bedeutung, da die gesetzlichen Krankenversicherungen üblicherweise keine Heilpraktikerkosten zahlen. Trotz der fehlenden rechtlichen Verbindlichkeit ist das Gebührenverzeichnis eine sinnvolle Orientierungshilfe für Patienten, Versicherungsgesellschaften und Heilpraktiker.