Freiwillige Versicherung
Wer nicht oder nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig ist, kann sich dennoch freiwillig weiterhin bei seiner bisherigen Krankenkasse versichern. Seit der Gesundheitsreform im Jahr 2007 existiert in einigen Fällen eine Pflicht zur freiwilligen Krankenversicherung; diese gilt, wenn jemand über keine Absicherung im Krankheitsfall verfügt und er auf Grund seiner Erkrankungen von privaten Krankenversicherungen nicht aufgenommen wird. In diesem Fall ist er verpflichtet, sich seiner letzten Krankenkasse erneut anzuschließen, diese muss ihn aufnehmen. Sofern es sich um eine private Krankenkasse handelt, wird sie den Basistarif anbieten; bei der gesetzlichen Krankenkasse richtet sich der Beitrag alleine nach dem Einkommen.