Freie Heilfürsorge Private und Gesetzliche Krankenkasse

Bei der freien Heilfürsorge handelt es sich um eine Fürsorgeleistung des Dienstherrn, welcher für besonders gefährdete Personen die Krankheitskosten übernimmt. Dabei handelt es sich um Polizisten, welche in der Bundespolizei Dienst tun, sowie um Beamte in Justizvollzugsanstalten. Für Feuerwehrleute sowie Polizisten der Landespolizei gelten die Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes, dieses gewährt nach seiner Entscheidung entweder die freie Heilfürsorge oder Beihilfe. Für Soldaten der Bundeswehr gilt prinzipiell ebenfalls die freie Heilfürsorge, allerdings werden diese grundsätzlich zunächst an den Truppenarzt verwiesen. Da Zivildienstleistende rechtlich den Soldaten gleichgestellt werden müssen, gilt auch für sie die freie Heilfürsorge; da in Zivildienststellen in der Regel kein eigener Arzt beschäftigt ist, dürfen sie direkt einen frei gewählten Arzt aufsuchen.