Freiberufler Gesetzliche (GKV) und Private Krankenversicherung (PKV)
Freiberufler können nach der Aufnahme ihrer freiberuflichen Tätigkeit ihre Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung fortsetzen. Sie haben aber auch zu jeder Zeit das Recht, sich einer privaten Krankenkasse anzuschließen. Besondere Regeln gelten für Freiberufler, deren Tätigkeit sie zur Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse berechtigt, diese sind dort grundsätzlich pflichtversichert und wählen über diese eine gesetzliche Krankenkasse. Es besteht für diesen Personenkreis jedoch das Recht, die Befreiung von der Versicherungspflicht zu beantragen und einer privaten Krankenversicherung für Freiberufler beizutreten. Wird eine freiberufliche Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt und besteht im Hauptberuf eine Versicherungspflicht, werden die Nebeneinkünfte nicht für die Berechnung der Beitragshöhe in der Sozialversicherung herangezogen. Zu den Freiberuflern zählen zum Beispiel:
- Künstler
- Arzt
- Anwalt
- Journalist
- Freelancer