Festbetrag Gesetzliche Krankenversicherung GKV
Der Begriff Festbetrag stammt aus der gesetzlichen Krankenversicherung und bezieht sich auf die Erstattung der Kosten für Medikamente. Für inzwischen mehr als 24 000 Arzneimittel sind inzwischen Festbeträge verabschiedet worden, bis zu deren Höhe die Kosten eines Medikamentes maximal von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Wenn ein Medikament verschrieben wird, welches teurer als der zulässige Festbetrag ist, muss der Patient den übersteigenden Betrag selber bezahlen. Er hat aber die Möglichkeit, in der Apotheke ein gleichwertiges Medikament zu wählen, sofern der Arzt dieses Wahlrecht nicht im Einzelfall durch einen entsprechenden Vermerk auf dem Rezept ausgeschlossen hat.
Festbeträge wurden erstmals im Jahr 1989 eingeführt