Erziehungsurlaub Elternzeit Elterngeld
Unter der Bezeichnung Erziehungsurlaub wird die Freistellung von der regulären Tätigkeit für die Erziehung eines oder mehrerer Kinder verstanden. Er wird in der Regel in den ersten zwei oder drei Jahren nach der Geburt eines Kindes genutzt und kann sowohl von nur einem Elternteil wie auch von zwei Elternteilen in Anspruch genommen werden. Anspruch auf Erziehungsurlaub besteht in den ersten drei Lebensjahren des Kindes.
Seit Januar 2001 wurde der Begriff des Erziehungsurlaubes durch den Begriff der Elternzeit ersetzt. Im ersten Jahr der Elternzeit erhalten Arbeitnehmer das so genannte Elterngeld, dessen Anspruch bei Nutzung von mindestens zwei „Vätermonaten“ auf 14 Monate erhöht werden kann.