Ersatzkassen EKK – Ersatzkrankenkassen

Der Begriff der Ersatzkasse (auch EKK für Ersatzkrankenkasse genannt) geht auf eine frühere Bestimmung der gesetzlichen Krankenversicherung zurück, wonach die AOK als grundsätzliche Primärkasse für Arbeiter galt, während für Handwerker die Innungskrankenkasse zuständig war. Der Name drückt aus, dass der Versicherte entgegen der primären Zuweisung sich ersatzweise für eine andere zugelassene Kasse entscheiden konnte. Seit dem Jahr 1996 existiert die offizielle Trennung zwischen Angestellten und Arbeitern nicht mehr, so dass jede Ersatzkrankenkasse für alle Berufsgruppen offen ist. Nahezu alle Ersatzkassen spezialisierten sich auf die Aufnahme von Angestellten, diese wurden grundsätzlich nach der gewünschten Krankenkasse gefragt. Die entsprechenden Krankenversicherungen sind im Verbund der Ersatzkassen zusammengeschlossen.