In der Regel werden die Beiträge zur Krankenversicherung durch monatliche Zahlungen überwiesen. In einigen Fällen ist es jedoch auch möglich, den Versicherungsschutz gegen Einmalbeitrag zu erlangen, etwa bei einem längeren Auslandsaufenthalt. Der Versicherungsnehmer sichert sich durch die Zahlung des Einmalbetrages dabei den Versicherungsschutz für einen vorher festgelegten Zeitraum, die Zahlung monatlicher Beiträge aus dem Ausland ist dann nicht mehr notwendig. Der Einmalbeitrag wird hier bei Vertragsabschluss fällig.
Auch im Bereich der Renten- und Pflegeversicherung wird der Versicherungsschutz gegen Einmalbeitrag häufig gewährt. So kann der Versicherte auch hier durch die Zahlung eines einmaligen Geldbetrages Versicherungsschutz für einen längeren Zeitraum genießen.