Unter dem Eigenanteil versteht man den Betrag, den Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung für verschiedene Leistungen selbst tragen müssen. Erst dann, wenn dieser Eigenanteil überschritten wurde, tritt die Versicherung ein und trägt die restlichen Kosten.
Der Eigenanteil ist beispielsweise beim Kauf orthopädischer Schuhe zu bezahlen. Auch im Rahmen der Krankengymnastik sowie bei Zahnbehandlungen müssen Patienten einen Eigenanteil tragen. Bei Massagen und Heilbehandlungen beträgt der Eigenanteil in der Regel 10%, höchstens jedoch 10 Euro, mindestens fünf Euro.
Der Eigenanteil ist dabei nicht zu verwechseln mit den in der gesetzlichen Krankenversicherung vorhandenen Zuzahlungen wie der Praxisgebühr oder der Zuzahlung bei Medikamenten.