Ehegatte Eheleute in der Privaten Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Ehegatte automatisch mitversichert, sofern er über kein oder ein nur geringfügiges Einkommen verfügt. In der privaten Krankenversicherung muss für ihn hingegen ein gesonderter Vertrag abgeschlossen werden, welcher beitragspflichtig ist. Es besteht der Anspruch auf die Ehegattennachversicherung zu einem bestehenden Versicherungsvertrag, wenn diese spätestens zwei Monate nach dem Datum der Eheschließung beantragt wird. Zusätzlich entfällt für den nachversicherten Ehegatten die sonst übliche Wartezeit Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Ehegattennachversicherung ist, dass der Antragsteller selber seit mindestens drei Monaten Mitglied der entsprechenden privaten Krankenkasse ist, des Weiteren darf der Ehegatte nicht der Versicherungspflicht unterliegen.