Doppelversicherung Verisicherungen
Eine Doppelversicherung liegt vor, wenn ein Versicherungsnehmer zur Absicherung eines Risikos zwei gleich lautende Versicherungsverträge abgeschlossen hat.
In diesem Fall haftet im Rahmen der privaten Krankenversicherung jedes Versicherungsunternehmen seinem Versicherten mit den ihm zugesicherten Leistungen. Allerdings hat der Versicherte nicht das Recht, einen Schaden oberhalb der tatsächlich entstandenen Kosten anzumelden, denn bei Schadensversicherungen sind die Leistungen auf den tatsächlich entstandenen Schaden begrenzt. Wurde eine Doppelversicherung zur Erlangung widerrechtlicher Leistungen abgeschlossen, so ist laut Gesetz jeder dieser abgeschlossenen Verträge nichtig.
Aus diesem Grund ist eine Doppelversicherung unbedingt zu vermeiden. Dies ist möglich, indem die neue Krankenversicherung erst nach Eingang der Kündigung der bisherigen Krankenversicherung abgeschlossen wird.