Chip-Karte (Versichertenkarte) Private Krankenversicherung

Die Chip-Karte oder Versichertenkarte für Mitglieder einer privaten Krankenversicherung dient der Information des Krankenhauses darüber, welcher Versicherungsschutz für den Aufenthalt im Hospital vereinbart wurde. In den meisten Fällen beinhaltet die private Krankenversicherung die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer sowie häufig die Chefarztbehandlung, aus Kostengründen wählen aber immer häufiger Versicherungsnehmer einen Tarif ohne diese. Je nach Vertrag kann die Abrechnung der direkt an das Krankenhaus zu zahlenden Kosten direkt zwischen dem Hospital und der Versicherung erfolgen, auf Grund einer in der Regel recht hohen Rechnung des Krankenhauses ist dieses Verfahren sinnvoll. Die Chip-Karte stellt dem Krankenhaus gegenüber zugleich die Kostenübernahmeerklärung dar und sichert diesem zu, die darauf bestätigten PKV Leistungen nicht vorab genehmigen lassen zu müssen.