Bindefrist Private Krankenversicherung
Die Bindefrist besagt, dass der Antragsteller für eine gewisse Zeit an einen von ihm gestellten Aufnahmeantrag in die private Krankenversicherung gebunden ist. Diese beträgt sechs Wochen und beginnt nach dem Ende der vierzehntägigen Widerspruchsfrist, welche mit Erhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beginnt. Für die Versicherungsgesellschaft bedeutet die Bindungsfrist, dass sie den Antrag während dieser prüft und annimmt. Eine erst nach Ablauf der Bindungsfrist beim Antragsteller eingehende Bestätigung des Antrages kann dieser ablehnen. In der Umgangssprache wird gelegentlich auch hinsichtlich der gesetzlichen Krankenversicherung von einer Bindungsfrist gesprochen, gemeint ist damit, dass ein Wechsel der Krankenkasse erst nach einer Mitgliedschaft von mindestens achtzehn Monaten zulässig ist, sofern die Krankenkasse keinen Zusatzbeitrag einführt.