Betriebskrankenkasse BKK

Eine Betriebskrankenkasse (BKK) war ursprünglich den Beschäftigten eines Konzerns oder eines Unternehmens vorbehalten; für im Betrieb beschäftigte Arbeiter war sie die Pflichtkasse. Seit dem Jahr 1996 kann jede Betriebskrankasse wählen, ob sie sich für die Allgemeinheit öffnen oder weiterhin alleine den Betriebsangehörigen vorbehalten bleiben möchte; die mit Abstand meisten der Kassen haben sich für die Öffnung entschieden. Die Neueinrichtung einer Betriebskrankenkassen ist möglich, wenn der Betrieb über mehr als eintausend versicherungspflichtige Arbeitnehmer verfügt und sich diese mehrheitlich für das Einrichten einer solchen Kasse aussprechen. Es besteht die Möglichkeit des Zusammenschlusses einzelner Betriebskrankenkassen, dieser setzt keine wirtschaftliche Verflechtung der entsprechenden Firmen voraus.