Beitragsberechnung in der privaten Krankenversicherung nach dem Äquivalenzprinzip
Die Beitragsberechnung der privaten Krankenkassen ist nach dem Äquivalenzprinzip ausgerichtet. Demnach müssen die Beiträge und Altersrückstellungen derart bemessen sein, dass die Versicherung zu erwartende Versicherungsleistungen mit den Beiträgen der Versicherten bestreiten kann. Damit gewährleistet die Versicherung die Erfüllung des Versicherungsvertrages, in dem sie dem Versicherten bestimmte Leistungen garantiert.
Der Beitrag an die private Krankenkasse setzt sich demnach aus dem zur Risikoabdeckung notwendigen Nettobeitrag, dem zur Kostendeckung notwendigem Kostenbeitrag sowie dem Sicherheitszuschlag zusammen. Letzterer wird anhand des Alters sowie des Geschlechts und eventuellen Vorerkrankungen ermittelt. Sofern der Antragsteller Vorerkrankungen aufweist oder wenn aufgrund des fortgeschrittenen Alters mit hohen Ausgaben gerechnet werden muss, sind unter Umständen Beitragszuschläge möglich.