Belegarzt mit Behandlug im Krankenhaus

Ein Belegarzt ist ein frei arbeitender Arzt, der nicht direkt im Krankenhaus angestellt ist. In der Regel betreibt der Belegarzt eine eigene Praxis. Er sichert sich als Belegarzt jedoch das Recht, seine Patienten im notwendigen Fall in einer Vertragsklinik unterzubringen und hier alle notwendigen Leistungen des Krankenhauses nutzen zu können. So können Patienten von ihrem bisherigen Arzt auch im Krankenhaus operiert und betreut werden, was die Bindung von Arzt und Patient fördert.
Die Leistungen des Belegarztes werden entweder über die gesetzliche Krankenkasse oder aber über die private Krankenversicherung des Privatpatienten selbst abgerechnet. Das Krankenhaus wiederum erhält die Kosten, die durch den Belegarzt für die Nutzung von Operationssälen, Geräten und Personal entstanden sind, ebenfalls erstattet.

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