Beitragslimitierung private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung hat das Recht, die Beiträge zur Versicherung den Kosten für die Ausgaben an die Versicherungen anzupassen. Um diese Beitragsanpassungen nicht über Gebühr vornehmen zu müssen, haben die Versicherungsunternehmen die Möglichkeit, eine Beitragslimitierung vorzunehmen und so die Versicherten zu entlasten.
Die Beitragslimitierung wird möglich, indem die Versicherung vorhandene Überschüsse vergangener Jahre auflöst und gleichzeitig Überschüsse aus eventuell vorhandenen Kapitalanlagen nutzt, um die Beiträge für Versicherte möglichst gleichmäßig zuhalten.
Auch die von den Versicherten zu zahlenden Altersrückstellungen sorgen für eine Beitragslimitierung und somit für relativ stabile Beiträge älterer Beitragszahler.

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