Private Krankenversicherung Beitragserhöhung

Die privaten Krankenversicherungen können eine Beitragserhöhung jederzeit umsetzen. Eine Erhöhung der PKV Prämie erfolgt, wenn die Beitragseinnahmen die Kosten nicht mehr decken. Eine Preiserhöhung erfolgt in der Regel zum Jahresende beziehungsweise zum Jahresanfang durch nahezu alle privaten Krankenkassen. Die durchscnittliche Teuerung beträgt 3 bis 10 Prozent. Diese Erhöhung des Beitrags muss von der Versicherungsgesellschaft rechtzeitig an die Versicherten Mitglieder versendet werden. Mit Eingang der Beitragserhöhung durch den Versicherer hat jeder Krankenversicherte ein sogenanntes ausserordentliches Kündigungsrecht.

Kündigung nach Beitragserhöhung und Wechsel Private Krankenversicherung

Da eine Beitragserhöhung der bestehenden PKV Police eine Art Vertragsbruch durch den Versicherer darstellt, hat der Privatversicherte Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht. Das heißt, eine Kündigungsfrist mus nicht mehr eingehalten werden. Somit ist auch ein Private Krankenversicherung Wechsel sofort möglich. Sinnvoll ist die Kündigung der aktuellen Police und ein PKV Wechsel dann, wenn die Prämienerhöhung stark ausfällt und sich auch dadurch günstigere Tarife auf dem Markt als Alternative anbieten.