Beitragsbemessungsgrenze BBG Private Krankenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) gibt an, bis zu welchem Betrag vom Bruttoeinkommen Beiträge für die Sozialversicherung berechnet werden. Ein über die Beitragsbemessungsgrenze hinausgehendes Einkommen wird bei der Beitragsberechnung nicht berücksichtigt; es findet ebenso keine Berücksichtigung bei der Festlegung von Leistungen der Sozialversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze ist nicht zwingend identisch mit der Versicherungspflichtgrenze, diese kann vom Gesetzgeber höher festgelegt sein, um auf diese Weise mehr Beschäftigte in der gesetzlichen Sozialversicherung zu halten. Für die gesetzliche Krankenkasse beträgt die Beitragsbemessungsgrenze voraussichtlich 45 0000 Euro Monatseinkommen. Die jährlichen Erhöhungen der Beitragsbemessungsgrenze orientieren sich an den durchschnittlichen Gehaltszuwächsen. Diese Berechnungsmethode führt zu Steigerungen zwischen zumeist einem oder zwei Prozent. Ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in die Private Krankenversicherung ist in diesem Jahr ab einem Einkommen von 48.600 Euro möglich. Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze unterscheidet sich in den einzelnen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung. Siehe auch Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG in der Krankenversicherung.