Beihilfe Private Krankenversicherung

Die Beihilfe ist eine Leistung des Dienstherren für seine Beamten und Richter. Die genauen Bestimmungen unterliegen bei Landesbeamten der Gesetzgebung der einzelnen Länder, so dass in einzelnen Punkten länderspezifische Abweichungen bestehen können. Grundsätzlich beträgt die Beihilfe zu den Krankheitskosten zwischen 50 und 80 Prozent, wobei ein Eigenanteil von durchschnittlich 80 Euro je Person und Jahr abgezogen wird. Bei Medikamenten sind die Selbstbehalte in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt. Anspruch auf Beihilfe haben neben dem Beamten selber auch seine selber nicht versicherungspflichtigen Familienangehörigen. Für den durch die Beihilfe nicht abgedeckten Teil der Krankheitskosten kann sich der Beamte bei einer privaten Beamtenkrankenversicherung zusätzlich versichern.