Voraussetzungen zur Befreiung von der Versicherungspflicht
Alle Menschen in Deutschland sind im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherungen pflichtversichert. Auf Antrag ist es jedoch möglich, sich von dieser Versicherungspflicht befreien zu lassen. Dieser Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht muss mindestens drei Monate vor dem Beginn der Versicherungspflicht bei der zuständigen Krankenkasse eingehen, um die fristgerechte Bearbeitung zu gewährleisten.
Die Befreiung von der Versicherungspflicht ist zum einen Rentnern möglich, die durch den Bezug von Rentenzahlungen versicherungspflichtig sind. Aber auch Arbeitnehmer und Angestellte mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze haben die Möglichkeit, eine Befreiung von der Versicherungspflicht zu erlangen. Hierzu ist es jedoch notwendig, dass die von der Regierung festgesetzte Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinander folgenden Jahren überschritten wurde.
Letztlich haben auch Studenten die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Möglich ist dies bereits vor Antritt des Studiums, während Selbständige und Freiberufler von vornherein von der Krankenversicherungspflicht befreit sind. Folgende Versicherungspflichtgrenze gilt für die vergangenen drei Jahre. Oft wird diese Entgeltgrenze mit der Beitragsbemessungsgrenze verwechselt.