Beamtenanwärter und private Krankenversicherung
Junge Menschen, die in Deutschland die Beamtenlaufbahn einschlagen, werden in den ersten Jahren mit dem Status „Beamter auf Widerruf“ oder Beamtenanwärter eingestellt. Der Beamtenanwärter ist demzufolge ein in der Ausbildung befindlicher Beamter, der als Zusatz zur angestrebten Dienstbezeichnung den Zusatz des Anwärters trägt.
Mit dem Bestehen der schriftlichen oder mündlichen Prüfung endet die Zeit als Beamtenanwärter, der dann entweder in den Dienst des Beamten übernommen wird oder aber eine andere Laufbahn einschlagen kann.
Für ihre Krankenversicherung erhalten Beamtenanwärter ebenso wie Beamte einen Teil ihrer privaten Krankenversicherung erstattet. Der restliche Vorsorgebedarf kann auf Wunsch über einen Beihilfetarif der privaten Krankenversicherer abgesichert werden.