Basistarif Private Krankenversicherung
Der PKV Basistarif ersetzt seit dem 01. Januar 2009 den bisherigen Standardtarif in der privaten Krankenversicherung (PKV). Die wichtigste Änderung besteht darin, dass dieser Tarif jedem Menschen ohne Vorbehalt angeboten werden muss; ein Aufnahmeantrag darf nicht abgelehnt werden. Die Leistungen des Basistarifs, der deutlich günstiger als alle anderen Tarife der privaten Krankenkassen ist, entsprechen denen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Damit ist der Basistarif für die Versicherten geeignet, welche nicht in die gesetzliche Versicherung wechseln und zugleich den besseren Schutz der privaten Kassen nicht weiter tragen können. Da die Versicherung bei ärztlichen Leistungen nicht den in der privaten Krankenversicherung sonst üblichen Satz erstattet, sind seitens des Versicherten gelegentlich Verhandlungen mit dem Mediziner erforderlich.