Auszahlschein für Krankengeld

Der Auszahlschein dient der Beantragung des Kranken- oder Verletztengeldes. Der Arzt trägt in diesen die wahrscheinliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit sowie das Datum des Besuchs in der Praxis ein, der Versicherte ergänzt die Angaben durch seine Bankverbindung, ehe der Auszahlschein an die Krankenkasse geschickt wird. Bezahlt wird das Krankengeld jeweils bis zum Datum des Praxisbesuchs, eine sofortige Zahlung bis zum Ende der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit erfolgt nur, wenn diese auf einen Samstag beziehungsweise einen Sonn- oder Feiertag fällt. Der Auszahlschein ersetzt eigentlich zugleich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, allerdings ist kein Durchschlag für den Arbeitgeber vorgesehen. Obgleich dieser kein Gehalt zahlt, wünschen Arbeitgeber häufig dennoch einen Nachweis, dass ihr Beschäftigter weiterhin arbeitsunfähig ist, so dass der Versicherte den Arzt um eine eigentlich nicht vorgesehene weitere Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit bitten wird.