Ausserordentliche Kündigung Gesetzliche GKV und Private Krankenversicherung PKV
Grundsätzlich sind Verträge der privaten Krankenversicherung nur mit einer im Vertrag benannten Kündigungsfrist kündbar. In verschiedenen Fällen kann aber auch das außerordentliche Kündigungsrecht genutzt werden.
Die außerordentliche Kündigung ist beispielsweise dann möglich, wenn die Versicherung die Anpassung ihrer Beiträge vornimmt oder aber ihre Leistungen gegenüber dem Versicherten einschränkt. Im Fall der Vertragsänderungen ist die Kündigung am dem Tag der Kenntnis über die Änderungen möglich. Die Kündigung muss in diesem Fall mit einer Frist von einem Monat, spätestens jedoch zum Tag der Vertragsänderung bei der Krankenkasse eingegangen sein.
Bei einer außerordentlichen Kündigung wegen Beitragserhöhung ist die Kündigung bis zum Termin der Erhöhung möglich.