Auslandsreisekrankenversicherung
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen die Behandlungskosten nur in den Ländern, mit welchen ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen wurde. Einige Leistungen, dazu gehört der Rücktransport, dürfen von ihnen nicht übernommen werden. Zudem sind die Leistungen häufig geringer als in Deutschland, da das Versicherungsrecht des besuchten Landes gilt. Eine Auslandsreisekrankenversicherung schützt den Kunden umfassend, sie wird als Zusatzversicherung von privaten Versicherungsgesellschaften angeboten. Der Abschluss eines Jahresvertrages ist wesentlich günstiger als der fallweise Vertragsabschluss vor jeder Reise. In einigen Ländern (z.B. Ukraine) muss das Bestehen eines Krankenversicherungsschutzes bei der Einreise nachgewiesen werden. In der privaten Krankenversicherung ist der Schutz des Krankheitsrisikos im Ausland enthalten.