Arzneimittel in der Krankenversicherung

Arzneimittel teilen sich in verschreibungspflichtige und nicht-verschreibungspflichtige Mittel auf. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen lediglich verschreibungspflichtige Medikamente erstatten; für lediglich apothekenpflichtige Mittel kann der Arzt auf einem grünen Formular ein als Empfehlung geltendes Rezept ausstellen. In Verbindung mit dem “Grünen Rezept” kann eine steuerliche Anerkennung dieser Arzneimittelkosten als außergewöhnliche Belastung in Frage kommen.
Für jedes Arzneimittel hat der gesetzlich versicherte Patient eine Zuzahlung in Höhe von fünf bis zehn Euro zu leisten.
In der privaten Krankenversicherung werden auch nicht versicherungspflichtige Arzneimittel erstattet, eine Zuzahlungspflicht besteht grundsätzlich nicht; es kann jedoch ein frei gewählter Betrag als Selbstbehalt gewählt werden.