Arbeitsunfähigkeit in der Privaten Krankenversicherung
Eine Arbeitsunfähigkeit liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer aus medizinischen Gründen seiner Berufstätigkeit vorübergehend nicht nachgehen kann, zugleich darf er keiner anderen beruflichen Tätigkeit nachgehen. Obgleich es keine bedingte Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit gibt, richtet sich ihre Feststellung oft auch nach dem ausgeübten Beruf. Als Beispiel rechtfertigt eine leichte Erkrankung an den Stimmbändern eine Krankschreibung, wenn der Arbeitnehmer beruflich viel reden muss, während ein leichter Schreibtischjob durchgeführt werden kann. Üblicherweise muss die Arbeitsunfähigkeit erst ab drei Tagen vom Arbeitgeber bescheinigt werden; dieser kann abweichend eine ärztliche Bescheinigung bereits ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit verlangen. Während der Zeit der Krankschreibung muss sich der Arbeitnehmer so verhalten, dass seine rasche Genesung nicht gefährdet wird.