AOK – Allgemeine Ortskrankenkasse
Die Abkürzung AOK steht für “Allgemeine Ortskrankenkasse“, es handelt sich um Körperschaften des öffentlichen Rechts. Bis zum Jahr 1992 waren Ersatzkassen nur für Angestellte zugänglich, so dass alle Arbeiter, sofern nicht im Einzelfall Betriebskrankenkassen gegründet waren, automatisch Mitglied der regionalen AOK wurden.Die früher mehr als dreihundert selbstständigen Ortskrankenkassen organisierten sich vorwiegend auf Kreisebene. Nach der Öffnung der Ersatzkassen für alle versicherungspflichtigen Kunden fusionierten die einzelnen Gesellschaften, so dass heute noch fünfzehn selbstständige Ortskrankenkassen existieren. Alle Gesellschaften werben gemeinsam mit dem Slogan “AOK – die Gesundheitskasse”.
Die AOK versichert mehr als ein Drittel aller krankenversicherungspflichtigen Personen in der Gesetzlichen Krankenkasse.
Ein Alleinstellungsmerkmal der AOK ist die ausländische Zweigstelle in Palma de Mallorca.