Anzeigepflicht Private Krankenversicherung

Gegenüber der privaten Krankenversicherung besteht die Verpflichtung, alle bekannten bisherigen Erkrankungen anzugeben und eine ehrliche Selbsteinschätzung des aktuellen Gesundheitszustandes abzugeben. Diese Pflicht, auch Anzeigepflicht genannt,  ist nicht zuletzt auf Grund der Berechnung der Beiträge anhand des Risikos von großer Bedeutung; wer zahlreiche Vorerkrankungen durchlitten hat, gilt als schlechtes Risiko. Das absichtliche Verschweigen von Krankheiten führt dazu, dass die Versicherung bei Bekanntwerden dieses Sachverhalts vom Vertrag zurücktreten oder ihn mit einer Frist von einem Jahr anfechten kann. Die heute üblichere Handlungsweise ist die Einführung eines Risikozuschlages. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung entfällt die Anzeigepflicht, da die Beiträge nicht nach dem Risiko gestaffelt sind. Wenn gesetzlich krankenversicherte Personen eine private Zusatzversicherung abschließen, besteht für den entsprechenden Antrag jedoch die Anzeigepflicht.