Anwartschaftversicherung PKV
Eine Anwartschaftversicherung garantiert die spätere Aufnahme in die private Krankenversicherung, wobei die Risikoprüfung bereits bei der Beantragung der Anwartschaft erfolgt; deren Datum ist auch für die Definition des Eintrittsalters maßgeblich. Eine Wartezeit beim Aufleben der Krankenversicherung entfällt ebenfalls. Sinnvoll ist der Abschluss einer Anwartschaftversicherung für Personen, die vorübergehend gesetzlich krankenversichert sind, ein typisches Beispiel ist die vorübergehende Arbeitslosigkeit. Des Weiteren bietet sich die Anwartschaftversicherung für Beschäftigte an, welche aktuell über das Anrecht auf die freie Heilfürsorge verfügen. Für die Anwartschaftversicherung wird in der Regel ein relativ geringfügiger Beitrag erhoben, in einigen Ausnahmefällen kann sie beitragsfrei gewährt werden. Ein Anspruch auf Versicherungsleistugen besteht während der Anwartschaftszeit selbstverständlich nicht.