Wenn ein vorhandener Krankenversicherungsschutz vorübergebend nicht mehr benötigt wird, ist es häufig nicht zweckmäßig, diesen zu kündigen, denn die Versicherung müsste bei erneutem Bedarf neu abgeschlossen werden.
Für Versicherte, die ihren Versicherungsschutz vorübergehend ruhen lassen wollen, wurde die Anwartschaftsversicherung entwickelt. Sie wird oft auch unter dem Begriff der Ruhendversicherung genannt, denn die Versicherung ruht während der Zeit der Anwartschaft. Vorhandene Rechte und Verpflichtungen seitens der Versicherung bzw. der privaten Krankenversicherung sowie des Versicherungsnehmers bleiben jedoch erhalten, allerdings zu einem deutlich niedrigeren Beitrag. Dieser Beitrag ist so bemessen, dass er in erster Linie die Kosten der Verwaltung deckt.
Die Gründe für eine Anwartschaft können vielfältig sein. Möglich ist die Anwartschaftsversicherung beispielsweise, wenn Anspruch auf Familienhilfe besteht, eine vorübergehende Krankenversicherungspflicht ohne Befreiungsmöglichkeit vorhanden ist oder aber sich der Versicherte für einen längeren Zeitraum im Ausland aufhält.