Annahmezwang Private Krankenversicherung
Der Annahmezwang bezeichnet das Verbot, in bestimmten Fällen einen Versicherungsantrag abzulehnen. Während bei der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich jeder Antragsteller von jeder Kasse aufzunehmen ist, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen private Krankenkassen grundsätzlich Antragsteller nach einer Risikoprüfung ablehnen. Eine durch den Annahmezwang geregelte Ausnahme gilt für die Versicherung von Kindern; diese müssen akzeptiert werden, wenn ein Elternteil bei der entsprechenden Kasse versichert ist und die Anmeldung spätestens zwei Monate nach dem Geburtstermin bei der Versicherung eingeht. Bei einer Adoption gilt eine entsprechende Regelung.
Des Weiteren besteht der Annahmezwang grundsätzlich in der Gruppenversicherung.
Für den Basistarif wurde der Annahmezwang ausdrücklich gerichtlich bestätigt.