Ambulante Behandlung im Krankenhaus als Leistung der Krankenversicherung

Unter der ambulanten Behandlung versteht man eine Behandlung, die von niedergelassenen Ärzten oder Zahnärzten oder aber in den Praxisräumen eines Krankenhauses vorgenommen wird. Eine stationäre Einweisung in ein Krankenhaus erfolgt in diesem Fall nicht.
Zu den ambulanten Leistungen, die die gesetzliche oder private Krankenversicherung in diesem Fall übernimmt, gehören unter anderem medizinisch notwendige Leistungen im Fall einer Erkrankung oder eines Unfalls. Die ambulanten Leistungen umfassen dabei neben der Untersuchung des Patienten auch die Verschreibung von Arzneimitteln, die von der Schulmedizin anerkannt werden.
Als weitere ambulante Leistungen der Krankenversicherung können zudem Impfungen, die ambulante Früherkennung sowie ambulante Operationen wie etwa einem minimal-invasiven Eingriff in Anspruch genommen werden.

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