Altersrückstellung Private Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung wird eine Altersrückstellung gebildet, da der Versicherte im Rentenalter besonders viele Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen muss, während er über ein verminderten Einkommen verfügt. Da die Beiträge sich in der privaten Krankenversicherung nicht nach dem Einkommen richten, sondern sie anhand der vermutlich entstehenden Kosten kalkuliert werden, wären die Versicherungsbeiträge im Alter unbezahlbar, wenn keine Altersrückstellung seitens der Versicherung gebildet würde. Die Altersrückstellung federt somit die Beitragshöhe im Alter ab. Bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherung kann die erreichte Altersrückstellung nur teilweise auf die neue Kasse übertragen werden, so dass sich ein Wechsel im Hinblick auf die spätere Beitragshöhe nur bedingt anbietet, auch wenn der Gesetzgeber die Übertragbarkeit inzwischen verbessert hat.