Äquivalenzprinzip Private Krankenversicherung
Das Äquivalenzprinzip bezeichnet die Art und Weise der Beitragsfestsetzung in der privaten Krankenversicherung. Dabei werden die Merkmale des Versicherungsnehmers wie das Eintrittsalter, die vereinbarten Versicherungsleistungen sowie das gesundheitliche Befinden des Antragstellers für die Kalkulation herangezogen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass der Versicherungsnehmer möglichst in dem Umfang Beiträge zahlt, in welchem er Leistungen bezieht, wobei die gesamte Zeit der Mitgliedschaft betrachtet wird. Das Äquivalenzprinzip führt dazu, dass ein früh in die private Krankenversicherung eintretendes gesundes Mitglied relativ geringe Beiträge zahlt, während diese für einen bereits erkrankten Menschen recht hoch sind. Zur Zeit ist auch das Geschlecht noch für die PKV Berechnung des Beitragssatzes maßgeblich, dagegen wurden seitens der EU bereits Bedenken wegen Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot angemeldet.