Ablehnung

Der Begriff Ablehnung hat in der privaten Krankenversicherung unterschiedliche Bedeutungen, so kann die Versicherung grundsätzlich einen Aufnahmeantrag auf Grund eines schlechten Risikos ablehnen, sofern nicht im Einzelfall eine Annahmepflicht besteht. Des Weiteren kann sie Änderungsanträge ablehnen, aber auch hierbei gibt es Ausnahmen. Bei einer bestehenden privaten Krankenversicherung darf die Kasse die Begleichung einer zur Erstattung eingereichten Rechnung ablehnen, wenn die Behandlung medizinisch nicht erforderlich war oder der Versicherungsnehmer die Erstattung von Leistungen verlangt, welche vertraglich nicht vereinbart waren. Ein formaler Grund, die beantragte Erstattung abzulehnen, besteht in der nicht vorgenommenen Vorlage der Originalrechnung. Die Ablehnung eines Aufnahmeantrages in die gesetzliche Pflichtversicherung ist nicht möglich. Oben genannte Risikogründe können auch für die Berufsunfähigkeitsversicherung gelten.

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