Vereinbarung der AOK mit der Pharma über Generika

Für weitere 63 Medikamente können Generika verschrieben werden

Viele Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen müssen sich ab dem 01. April 2010 auf neue Änderungen einstellen. Der Verband der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) informierte beispielsweise darüber, dass im April nun neue Vereinbarungen mit den Pharmakonzernen für so genannte Ersatzpräparate getroffen wurden. Schon bisher bestanden derartige Verträge für 63 Wirkstoffe, wobei die Zahl dieser Wirkstoffe nun auf 143 erhöht werden konnte. Ärzte sind jetzt verpflichtet, bei diesen Wirkstoffen nicht mehr nur die teuren Original-Medikamente zu verschreiben, sondern alternative Präparate, so genannte Generika oder Nachahmer-Präparate, zu suchen, die den gleichen Wirkstoff aufweisen.

Krankenkassen erwarten Einsparungen bei Medikamenten in hohen Millionenbereich

So wollen die Krankenkassen hohe Einsparungen bei den Ausgaben für Medikamente erzielen, die wiederum allen Versicherten zugute kommen. Allein der AOK-Verband rechnet durch diese Maßnahmen im Jahr 2010 mit Einsparungen von 500 Millionen Euro.
Neben der AOK haben auch bereits andere Krankenkassen derartige Vereinbarungen beschlossen, wie der Deutsche Apothekerverband mitgeteilt hat. Auch die insgesamt sieben Millionen Versicherten der Techniker Krankenkassen TK sowie vier Millionen kleinerer gesetzlicher Krankenkassen sind von derartigen Rabattverträgen betroffen und müssten sich daher unter Umständen an neue Medikamente gewöhnen.

Generische Arzneimittel wirken genau so gut wie die Original-Medikamente

Grundsätzlich weisen diese Nachahmer-Präparate die gleichen Zusammensetzungen wie die Original-Präparate auf und sind daher für die meisten Patienten problemlos verträglich. Ihre Wirkung ist in keiner Weise eingeschränkt. Nur wenige Patienten weisen Unverträglichkeiten auf, die dann mit dem Arzt bei einem Besuch erläutert werden müssten.

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