UPD warnt vor hohen Behandlungskosten im Ausland

Die Beratungsstelle Karlsruhe der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) weist darauf hin, dass ein Krankheitsfall oder Unfall im Ausland ohne den entsprechenden Auslandskrankenschutz teuer werden kann. Dabei besteht das Problem nicht nur im nicht-europäischen Ausland.

Wo gilt der Versicherungsschutz?

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung sind auch innerhalb der Europäischen Union und in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet hat, krankenversichert. Allerdings richtet sich die Kostenerstattung nach dem ortsüblichen Leistungsumfang. Da dieser meist im Ausland jedoch nicht an die Standards, die hierzulande üblich sind heranreicht, können gesetzlich Versicherte nur bedingt auf eine optimale medizinische Versorgung bauen, wenn sie keinen erweiterten Krankenversicherungsschutz haben.

Hohe private Zuzahlungen üblich

Björn Gatzer von der UPD betont vor allem, dass vor allem ortsübliche private Zuzahlungen enorme Kosten verursachen können. Er nennt das Beispiel eines Mannes der in Frankreich einen zweitägigen Krankenhausaufenthalt hatte. Es entstanden dabei für ihn Kosten von rund 900 Euro, die er zunächst selbst bezahlen musste. Der französische Sozialversicherungsträger erstattete davon jedoch nur zwei Drittel. Die restlichen 300 Euro wurden auch nicht von der Krankenkasse des Patienten bezahlt.

Gesetzlich und privat Versicherte müssen Schutz überprüfen

Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt hier die Kosten. Auch bei einem Aufenthalt außerhalb der Europäischen Union erweitert die Auslandsreisekrankenversicherung den Versicherungsschutz entsprechend. Denn sie gilt weltweit und ermöglicht Patienten auch im Ausland eine medizinische Versorgung, die über die reine Notfallversorgung hinausgeht. Allerdings weist die UPD auch darauf hin, dass man sich im Vorfeld bei seiner Krankenkasse informieren sollte, ob und in welchem Rahmen eine Erweiterung des Versicherungsschutzes notwendig ist. Auch Privatpatienten sollten sich darüber informieren, ob ihr Versicherungsschutz weltweit gilt. Teilweise werden Auslandsaufenthalte auch nur bis zu einer bestimmten Länge gedeckt und abgesichert. Dies sollte entweder bei der Reiseplanung oder aber beim Versicherungsabschluss berücksichtigt werden.

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