Trotz Praxisgebühr: Zahl der Arztbesuche steigt wieder

Die vor einigen Jahren eingeführte Praxisgebühr sollte ursprünglich dazu dienen, die Finanzkraft der gesetzlichen Krankenkassen zu erhöhen und gleichzeitig die Patienten sensibler für Arztbesuche zu machen.

Seither müssen Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung in jedem Quartal eine Gebühr von zehn Euro bezahlen, sobald ein Besuch beim Zahnarzt oder beim Hausarzt gewünscht wird. Dieser überweist die Versicherten dann bei entsprechender Notwendigkeit zum jeweiligen Facharzt. Wird der Facharzt ohne entsprechende Überweisung besucht, fällt auch hier die Praxisgebühr an.

Krankenzusatzversicherung
Trotz GKV "Patient 1.Klasse" werden!


Die am 19. Januar 2010 veröffentlichte Arztreport der Barmer GEK zeigt jedoch, dass sich die Anzahl der Arztbesuche pro Patient seit 2004 kontinuierlich erhöhen. Waren es 2004 nur etwa 16,4 Arztbesuche pro Versichertem, erhöhte sich diese Zahl bis in diesem Jahr auf 18,1 Arztbesuche.
Experten diskutieren aufgrund dieser Ergebnisse nun, ob die Praxisgebühr für gesetzlich Versicherte weiter beibehalten werden soll oder ob eine andere Zuzahlungspraxis eingeführt werden soll. Denkbar wäre beispielsweise die prozentuale Beteiligung der Versicherten an den Arztkosten. Hierbei werden jedoch sehr hohe Kosten befürchtet, wodurch Geringverdiener benachteiligt werden könnten und wichtige Behandlungen unter Umständen nicht ausführen ließen. Eine verschleppte Erkrankung könne den Krankenkassen dann mitunter teurer zu stehen kommen, denn deren Behandlung wäre umfangreicher und somit teurer.
Während Experten noch das Für und Wider der Praxisgebühr diskutieren, können Patienten der gesetzlichen Krankenkassen für eine Erweiterung des Versorgungsumfangs auch eine Zusatzversicherung eines privaten Versicherungsunternehmens abschließen. Hier wäre im Behandlungsfall keine Praxisgebühr vonnöten bzw. diese würde, wie etwa bei der Krankenhauszusatzversicherung, erstattet.

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