Steuer: 2010 Beitrag für PKV und GKV richtig ansetzen
Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte und Angestellte in der PKV können ihren Beitrag zur Krankenversicherung steuerlich geltend machen. Allerdings könnte es durchaus sein, dass die Steuerersparnis für 2010 niedriger ausfällt, als gedacht. Ursache ist ein Software-Fehler. Versicherte sollten die Entgeltbescheinigungen der Arbeitgeber daher genau in puncto Beitrag für die GKV prüfen. Andernfalls drohen mitunter Einbußen im vierstelligen Bereich.
Kleiner Fehler mit großer Wirkung
Konkret geht es um die Angabe für den Beitrag des Arbeitnehmeranteils zur Krankenversicherung, der in den Entgeltbescheinigungen ausgewiesen wird.
Betroffene müssen deshalb damit rechnen, dass die steuerliche ansetzbaren Vorsorgeaufwendungen niedriger ausfallen. Da sich Arbeitnehmer erst ab einem Einkommen von mehr als 45.000 Euro entweder freiwillig gesetzlich versichern bzw. in die PKV wechslen können, kommt unterm Strich eine nette Summe zusammen. Experten gehen von Einbußen durch den falsch angesetzten Beitrag in Höhe von durchschnittlich 1.000 Euro aus.
Betroffen vor allem freiwillige Mitglieder der GKV
Von dem Fehler betroffen sind in erster Linie die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, die sich beim Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze freiwillig in der GKV absichern. Zudem müssen auch Versicherte der privaten Krankenversicherung mit Schwierigkeiten rechnen, die erst im vergangenen Jahr den Versicherungswechsel vollzogen haben. Unterm Strich sind knapp fünf Millionen Steuerzahler von der Panne betroffen. Ihnen wird geraten, vor der Steuererklärung die Bescheide genau zu prüfen. Alle anderen Arbeitnehmer in der privaten Krankenversicherung scheinen nicht betroffen.
Software-Fehler oder Falschinformation
Wer am Ende für den Fehler verantwortlich ist, darüber streiten die Beteiligten. Seitens der Unternehmen, die entsprechende Software für die Personalverwaltung anbieten, wird der Abrechnungsfehler beim GKV-Beitrag dem Finanzministerium zugeschoben. Letzeres sieht die Sache aber anders. In einem Schreiben Ende August 2010 habe man die Software-Entwickler auf den Sachverhalt hingewiesen, wie der Beitrag korrekt einzutragen sei.
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