Sterbehilfe: Bundesärztekammer lockert Grundsätze für Ärzte

passive Sterbebegleitung neu geregelt

Passive Sterbebegleitung neu geregelt

Selbsttötung – ethischer Grenzfall der Medizin

Ärzte haben die Aufgabe, die Gesundheit der Patienten wiederherzustellen. Wie verhält sich ein Mediziner aber, wenn jede Therapie aussichtslos erscheint, er quasi nur noch das Unvermeidliche hinauszögern kann. Oder der Arzt von einem Patienten unter unerträglichen Schmerzen gebeten wird, einfach wegzusehen. Solche Fälle gab es bereits in der Vergangenheit und wird es auch in Zukunft geben. Bislang galt die Sterbehilfe, egal in welcher Form, als unethisch – sowohl nach den Grundsätzen der BÄK (Bundesärztekammer) wie auch dem Standesrecht.

Zumindest die Ärztekammer hat jetzt ihre Grundsätze gelockert und sieht die Sterbebegleitung nicht mehr als „ärztliche Aufgabe“. Für betroffene Mediziner ein Hintertürchen, welches etwa das Wegschauen für den Fall des Suizids ermöglicht. Allerdings sind die Grundsätze der Bundesärztekammer lediglich eine Handlungsempfehlung. Mehr Gewicht besitzt das Standesrecht. Und hier ist die Sterbehilfe nach wie vor verboten.

Sterbehilfe: Medizin zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Das Thema Sterbehilfe ist nicht nur für den Arzt ein heißes Eisen. Auch die Gesellschaft tut sich immer noch schwer damit, Patienten aus dem Leben gehen zu lassen. In den vergangenen Jahren hat der Gesetzgeber allerdings wichtige rechtliche Schritte unternommen. Wie das Stärken der Patientenrechte durch die Patientenverfügung. Für die Mediziner wird das Ganze damit noch schwieriger. Die Neuerung in den Grundsätzen der Ärztekammer war also überfällig. Fehlt nur noch das Standesrecht. Hier könnten Änderungen womöglich auf dem Deutschen Ärztetag in Kiel angeschoben werden.

Aktive Sterbehilfe weiter unethisch

Die neuen Grundsätze der BÄK zur Sterbebegleitung beziehen sich nur auf die passive Sterbehilfe. Eine aktive Mitwirkung lehnt die Ärztekammer weiterhin ab. Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe wies noch einmal darauf hin, dass die Tötung eines Patienten, auch auf dessen Wunsch, nach wie vor als unethisch gilt.

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