Sterbehilfe: Bundesärztekammer lockert Grundsätze für Ärzte
Selbsttötung – ethischer Grenzfall der Medizin
Ärzte haben die Aufgabe, die Gesundheit der Patienten wiederherzustellen. Wie verhält sich ein Mediziner aber, wenn jede Therapie aussichtslos erscheint, er quasi nur noch das Unvermeidliche hinauszögern kann. Oder der Arzt von einem Patienten unter unerträglichen Schmerzen gebeten wird, einfach wegzusehen. Solche Fälle gab es bereits in der Vergangenheit und wird es auch in Zukunft geben. Bislang galt die Sterbehilfe, egal in welcher Form, als unethisch – sowohl nach den Grundsätzen der BÄK (Bundesärztekammer) wie auch dem Standesrecht.
Sterbehilfe: Medizin zwischen Anspruch und Wirklichkeit
Das Thema Sterbehilfe ist nicht nur für den Arzt ein heißes Eisen. Auch die Gesellschaft tut sich immer noch schwer damit, Patienten aus dem Leben gehen zu lassen. In den vergangenen Jahren hat der Gesetzgeber allerdings wichtige rechtliche Schritte unternommen. Wie das Stärken der Patientenrechte durch die Patientenverfügung. Für die Mediziner wird das Ganze damit noch schwieriger. Die Neuerung in den Grundsätzen der Ärztekammer war also überfällig. Fehlt nur noch das Standesrecht. Hier könnten Änderungen womöglich auf dem Deutschen Ärztetag in Kiel angeschoben werden.
Aktive Sterbehilfe weiter unethisch
Die neuen Grundsätze der BÄK zur Sterbebegleitung beziehen sich nur auf die passive Sterbehilfe. Eine aktive Mitwirkung lehnt die Ärztekammer weiterhin ab. Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe wies noch einmal darauf hin, dass die Tötung eines Patienten, auch auf dessen Wunsch, nach wie vor als unethisch gilt.
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