Sibutramin: Behörden ermitteln wegen Appetitzügler in Instantkaffee
Erst Dioxin und jetzt Appetitzügler. In Instantkaffee sind Spuren eines Appetitzüglers aufgetaucht. Gefunden wurde Sibutramin, ein Wirkstoff, der aufgrund seiner Nebenwirkungen in Deutschland eigentlich verboten ist. Gegen den Hersteller des Instantkaffees haben die Behörden bereits Ermittlungen aufgenommen und eine Razzia durchgeführt.
Verbotener Appetitzügler im Kaffee
Das Fleisch, Wurst und Milchprodukte immer wieder wegen diverser Skandale in den Nachrichten auftauchen, daran hat sich der Verbraucher inzwischen fast schon gewöhnt.
Ein Versprechen, dem offenbar einige Konsumenten geglaubt und vertraut haben. Das Problem: Sibutramin ist nicht irgendein Appetitzügler. Der Wirkstoff kann schwere Nebenwirkungen auslösen. Und ist deshalb in Deutschland eigentlich verboten. Zu den Symptomen, die nach dem Genuss von Sibutramin auftreten können, gehören unter anderem Herzrhythmusstörungen, Übelkeit und Kopfschmerzen.
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Hersteller
Gegen den Hersteller Imperia Elita laufen bereits Ermittlungen. Wie die Staatsanwaltschaft Gießen mitteilt, wird den Verantwortlichen ein Verstoß gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetz vorgeworfen. Gleichzeitig stehen sie unter dem Verdacht der groben bzw. fahrlässigen Körperverletzung. Für Imperia Elita ist es nicht der erste Zwischenfall. Wegen Sibutramin musste das Unternehmen bereits Produkte zurückrufen. Das wiederholte Auftauchen des Appetitzüglers Sibutramin rief jetzt die Ermittlungsbehörden auf den Plan.
Verbraucher können nur reagieren
Der jüngste Skandal um Sibutramin zeigt, wie wenig Verbraucher auf die Inhaltsstoffe in Lebensmitteln Einfluss nehmen können. Insbesondere Fertigprodukte sind anfällig für Verunreinigungen und Verstöße gegen das Lebensmittelrecht. Aber selbst frische Zutaten schützen nicht vor Giften und Toxinen, wie der erst kürzlich aufgedeckte Dioxin-Skandal nur zu deutlich zeigt. Wie man das Blatt auch dreht und wendet – Verlierer ist immer die Gesundheit der Konsumenten.
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