Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenkasse GKV in der Kritik
Die Honorare der Kassenärzte, die für die Behandlung gesetzlich Versicherter einstehen, werden aktuell von den kassenärztlichen Vereinigungen der Bundesländer mit den Krankenkassen vereinbart. Diese Praxis sorgt jedoch immer wieder für Ärger, denn insbesondere Ärzte in unterversorgten Regionen fordern seit Jahren Zuschläge, um die Versorgung der Patienten besser ermöglichen zu können. Und obwohl die Beiträge für die Ärztehonorierung erst in diesem Jahr um drei Milliarden aufgestockt wurden, kommen diese Summen bei den Ärzten wohl nicht an.
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Aktuell fühlt sich der Gesundheitsminister aus Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann von der CDU, benachteiligt. Er führt aus, dass die strukturellen Benachteiligungen in NRW von den kassenärztlichen Vereinigungen nicht ausreichend berücksichtigt würden. Nach seinen Angaben haben die kassenärztlichen Vereinigungen den gesetzlichen Auftrag der kleinteiligeren Bedarfsplanung, die im Zuge der Gesundheitsreform festgelegt wurde, nicht ausgeführt. Er kritisiert dabei vor allem den Gemeinsamen Bundesausschuss, der die Verteilung der Honorargelder nicht ausreichend überwacht.
Jetzt, kurz vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen, schlägt der Gesundheitsminister des Landes vor, die Selbstverantwortung im Gesundheitswesen zu kippen und die Verwaltung der Krankenkassen wieder der Bundesregierung zu überlassen. So soll ein einheitliches Vorgehen in allen Bundesländern ermöglicht werden. Notfalls will Laumann hierfür auch eine Gesetzesänderung auf den Weg bringen. Aktuell werden die Vertragsärzte, darunter sowohl Allgemeinmediziner wie auch Psychotherapeuten, in jedem Bundesland durch eine eigenständige Kassenärztliche Vereinigung vertreten, die sich für die Interessen der Ärzte, aber auch die Belange der Versicherten einsetzt.
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