Rürup Rente und Berufsunfähigkeitsversicherung von Steuer absetzen

Die private Altersvorsorge ist für alle Bürger in Deutschland, so auch für Selbstständige und Freiberufler, ein wichtiges Thema. Verträge zur Rürup Rente bieten dabei den Vorteil, dass die Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden können und so das zu versteuernde Einkommen verringern.

Kombination von Riester und Rürup Rente mit der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Doch die Rürup-Rente kann nicht nur für die Altersvorsorge genutzt werden, auf Wunsch bieten die Banken und Versicherungen auch weitere Versicherungsleistungen wie etwa die Hinterbliebenenvorsorge oder die Berufsunfähigkeitsversicherung. Da die Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund der immer geringer werdenden staatlichen Leistungen für alle Menschen, die noch aktiv im Berufsleben stehen, unabdingbar ist, kann durch die Kombination der Rürup-Rente mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung eine vollständige private Absicherung erreicht werden. Die Höhe der Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung kann, ebenso wie bei einem separaten Vertrag, mit der Versicherung frei vereinbart werden. So kann erreicht werden, dass die Höhe der monatlichen Berufsunfähigkeitsrente den tatsächlichen Anforderungen entspricht.

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Im Rahmen der privaten Altersvorsorge ist die BU von der Steuer absetzbar

Die Kombination der Rürup-Rente mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung bietet weiterhin den Vorteil, dass die Beiträge zur BU-Versicherung, ebenso wie die Beiträge für den Altersvorsorgevertrag, steuerlich als Sonderausgaben absetzbar sind. So können also auch die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung das steuerlich maßgebliche Einkommen verringern und so die Steuerlast senken. Voraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit ist jedoch, dass der Anteil der BU-Versicherung an der gesamten Leistung für den Rürup-Vertrag maximal 49% beträgt. Sofern eine deutlich höhere Berufsunfähigkeitsversicherung gewünscht wird und der Anteil 50% überschreitet, ist die Absetzbarkeit nicht mehr gegeben.

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