Riester Rürup Rente: Beiträge zur Altersvorsorge von Steuer absetzen
Beiträge zur privaten Altersvorsorge können Anleger jetzt steuerlich als Sonderausgaben geltend machen. Dies muss im Rahmen der privaten Steuererklärung erfolgen, die in diesen Tagen von vielen Steuerpflichtigen erstellt wird. Um die Beiträge für die Rürup- oder die Riester-Rente steuerlich absetzen zu können, bieten die Finanzämter jetzt die Anlage AV, die Anlage Vorsorgeaufwand, an. Diese kann bei Bedarf von den Finanzämtern angefordert werden und steht auch in den meisten Steuerprogrammen für PC´s zur Verfügung.
Formular “Anlaga AV” zur privaten Steuererklärung nutzen
Über das Formular AV können Steuerpflichtige angeben, welche Beiträge sie in ein entsprechendes Altersvorsorgeprodukt investiert haben. Um die steuerliche Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen während des Jahres Beiträge in eine Riester-Rente oder eine Rürup-Rente investiert worden sein. Zudem muss den Finanzämtern eine entsprechende Bescheinigung von den Vertrag führenden Unternehmen vorliegen, die die Einzahlung damit bestätigen.
Beiträge zur Riester und Rürup-Rente können nur im gleichen Jahr von Steuer abgesetzt werden
Beiträge zur Riester- sowie zur Rürup-Rente können über die neue Anlage als Sonderausgaben angesetzt werden, um den zu versteuernden Betrag zu reduzieren. Dabei gilt zu beachten, dass die jeweiligen Ausgaben nur in dem Jahr angesetzt werden können, in dem sie auch angefallen sind. Eine spätere Geltendmachung ist nicht möglich.
Die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge ist dabei nicht zu verwechseln mit den staatlichen Zulagen zur Riester-Rente, die förderberechtigte Personen erhalten. Diese müssen bei der Bank oder der Versicherung beantragt werden, die den Vertrag führt. Der entsprechende Zulagenantrag wird in der Regel bei Vertragsabschluss ausgehändigt oder kann dort angefordert werden.
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