Riester Rürup Rente: Beiträge zur Altersvorsorge von Steuer absetzen
Beiträge zur privaten Altersvorsorge können Anleger jetzt steuerlich als Sonderausgaben geltend machen. Dies muss im Rahmen der privaten Steuererklärung erfolgen, die in diesen Tagen von vielen Steuerpflichtigen erstellt wird. Um die Beiträge für die Rürup- oder die Riester-Rente steuerlich absetzen zu können, bieten die Finanzämter jetzt die Anlage AV, die Anlage Vorsorgeaufwand, an. Diese kann bei Bedarf von den Finanzämtern angefordert werden und steht auch in den meisten Steuerprogrammen für PC´s zur Verfügung.
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